Mietbedingungen:

  1. Die entsprechende Mietsache (z.B. Dachzelt und/oder Zubehör) holt der Mieter bei uns in 46325 Borken, Langestück 1 ab.
  2. Der im Mietvertrag angegebene Rechnungsbetrag muss vor Mietbeginn beglichen werden.
  3. Der Gesamtpreis beinhaltet die Servicepauschale in Höhe von 75€. Bei starker Verschmutzung erfolgt eine Endreinigungspauschale in Höhe von 150€.
  4. Eine Kaution ist vorab per Banküberweisung oder Bar bei Abholung zu hinterlegen.                                                                Kaution: Dachzelt = 300€,  Dachbox/Fahrradträger usw. = 100€
  5. Die Mietsache ist zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen und zurückzugeben.
  6. Die Übergabe erfolgt nach Begleichung der vereinbarten Kaution und der Hinterlegung einer Ausweiskopie, die bis zur Rückgabe beim Vermieter verbleibt.
  7. Die Montage erfolgt gemeinsam mit dem Vermieter und dem Mieter. Der Mieter verpflichtet sich zuvor, einen passenden Dachträger, im Falle einer Dachzelt-Anmietung, auf seinem Fahrzeug zu montieren.
  8. Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Anbringung der Mietsache entstehen, da der Mieter beim Auf- und Abbau tätig wird. Für die Anbringung am Dachaufbau besteht von der Vermieterseite eine Haftpflichtversicherung, die evtl. Schäden bei der Montage ersetzt. Diese sind sofort vom Mieter vor Ort anzuzeigen. Nachträgliche Mängel können nicht angezeigt werden.
  9. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand (gereinigt) zu übergeben. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über und er überprüft in regelmäßigen Abständen, spätestens nach den ersten 100 km und danach alle 500 km den festen Sitz; gegebenenfalls müssen die Schrauben nachgezogen werden.
  10. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache in gebrauchstauglichem Zustand und sauber (ohne Unrat) dem Vermieter zurückzugeben, sowie während der Anmietdauer sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Er haftet für alle Schäden, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen (wie z.B. Risse im Stoff, in der Hülle, defekte Reißverschlüsse, sowie Beschädigungen jeglicher Art etc.). Dies kann vom Mieter auch über seine private Haftpflichtversicherung erfolgen. Eventuell vorhandene Schäden werden bei Anmietung protokolliert und von beiden Seiten unterzeichnet.
  11. Gibt der Mieter die Mietsache beschädigt zurück, wird dem Mieter eine Rechnung in Höhe der Reparaturkosten zugestellt und diese muss innerhalb von 7 Werktagen auf das, in der Rechnung, aufgeführte Bankkonto beglichen werden. Entsteht während der Anmietzeit ein Mangel an Mietsachen oder am Zubehör, ist der Vermieter umgehend telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen, damit die Mietsache im Anschluss weitervermietet werden kann. Hierfür empfehlen wir dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden an Mietsachen aufkommt.
  12. Vermieter und Mieter kontrollieren den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel und Funktionsfähigkeit. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und der Mieter erhält eine Kopie.
  13. Bei Rücktritt von der Reservierung mit Mietbeginn werden folgende Stornogebühren fällig:   
    - 10% des Mietpreises bis zum 100. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
    - 15% des Mietpreises bis zum 99. bis 61. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
    - 20% des Mietpreises bis zum 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
    - 40% des Mietpreises bis zum 29. Bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
    - 60% des Mietpreises bis zum 14. Bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
    - 70% des Mietpreises ab 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
    - 80% des Mietpreises am Tag vor dem vereinbarten Mietbeginns.
    - Eine Nichtabnahme/-Abholung gilt als Rücktritt und wird mit 80% des Mietpreises berechnet.                                                     ---  - Wir empfehlen eine Private Reiserücktrittsversicherung.
  14. Bei einem Totalschaden oder Verlust der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache zum derzeitigen Neuwert (siehe UVP vom Hersteller (Stand 04.01.2024) zu ersetzen. Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör (z.B. Leiter, Markise, Vorzelt, Tisch, Stuhl, etc.).
  15. Im Dachzelt besteht ein absolutes Rauchverbot.
  16. Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet!
  17. Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Art und Weise zu schützen.
  18. Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht erlaubt.
  19. Die Mietsache (z.B. Dachzelt, Markise) darf nicht selbst montiert oder demontiert werden.
  20. Das zulässige Gesamtgewicht und die Dachlast des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt.
  21. Gemäß Hersteller beträgt die maximale Höchstgeschwindigkeit 120 km/h für Fahrzeuge mit montiertem Dachzelt.
  22. Die Benutzung von Autowaschanlagen ist während der Anmietdauer untersagt, da Schäden an der Mietsache entstehen können. Die Höhe und Breite der Fahrzeuge inkl. Dachzelt oder Trailer müssen berücksichtigt werden und werden auf Wunsch am Tag der Anmietung gemessen und vermerkt, um Schäden am Fahrzeug und der Mietsache zu vermeiden, zum Beispiel bei Einfahrten in Parkhäuser, auf Fähren, etc.