Gibt der Mieter die Mietsache beschädigt zurück, wird dem Mieter eine Rechnung in Höhe der Reparaturkosten zugestellt und diese muss innerhalb von 7 Werktagen
auf das, in der Rechnung, aufgeführte Bankkonto beglichen werden.
Entsteht während der Anmietzeit ein Mangel an Mietsachen oder am Zubehör, ist der Vermieter umgehend telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen, damit die
Mietsache im Anschluss weitervermietet werden kann. Hierfür empfehlen wir dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden an Mietsachen aufkommt.
Bei einem Totalschaden oder Verlust der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache zum derzeitigen Neuwert (siehe UVP vom Hersteller (Stand
04.01.2024) zu ersetzen. Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör (z.B. Leiter, Markise, Vorzelt, Tisch, Stuhl, etc.).